Ich wünschte, die andere Richtung wäre auch so einfach. Ich beschwere mich über die nervigen Autos und bekomme dafür eine Fußgängerzone.
Das heißt Städten wird die Autonomie bei Errichtung von Fußgängerzonen (also, die Gestaltung der Stadt) abgesprochen?
Was zum Fick?
Warum saugen wir Deutschen eigentlich so hart am Auspuff?
Auch ein schönes Beispiel dafür weshalb “warum nicht einfach mal was probieren” in Deutschland nicht funktioniert. Es liegt nicht immer nur an den bürokratischen Beamten.
An den bürokratischen “Anwohner, die geklagt haben”-Beamten?
“Zwei Anwohner hatten gegen die Einrichtung der Fußgängerzone in einem Eilantrag geklagt, weil die Stadt ihrer Ansicht nach nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass in diesem Bereich eine Gefahrenlage für Fußgänger besteht.”
Junge die Beiden gehören doch verdroschen.
Und wen interessiert die Gefahrenlage, eine Fußgängerzone ist einfach ruhiger und entspannter.
Ich finde diese Argumentation so unfassbar seltsam. Da muss es irgendeinen juristischen Hintergrund geben, den ich nicht kenne. Kurze Recherche sagt, dass es §45 StVO sei, weshalb die Kommune in der Beweispflicht ist und eine Gefährdung vorliegen muss. Aber es muss noch eine weitere Rechtsnorm geben, die verhindert, dass die Kommune den eigenen Grund nicht einfach von der StVO ausnimmt.
Und was ist überhaupt mit der Gefährdung durch Lärm, Stress, Schmutz und Klimaschaden?