• sebsch@discuss.tchncs.deOP
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    1 year ago

    Nur mal so als Einordnung, zum Aiwanger Fall gerade.

    Aufruf zur Öffnung von Konzentrationslagern vs. Stoppt Strauß

    Klar bei wem der Staat dann mit voller Härte zuschlagen muss.

  • llii@feddit.de
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    1 year ago

    Inzwischen hatte Christine Schanderl das Abitur gemacht und ihr Jura-Studium an der Universität Regensburg begonnen – genau beobachetet vom bayerischen Verfassungsschutz.

    Klar. Eine Anstecknadelträgerin muss natürlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

    • sebsch@discuss.tchncs.deOP
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      19
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      1 year ago

      Insbesondere da “Stoppt Strauß” eine ganz normale Meinungsäußerung ist. Das ist weder extremistisch noch in irgendeiner Weise radikal.

      Hier wurden Staatsorgane eingesetzt um die politische Opposition zu bekämpfen. Wie nennen wir sowas nochmal, wenn das in Pakistan, der Türkei oder in Albanien passiert?

    • sebsch@discuss.tchncs.deOP
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      1 year ago

      Die Klage der Schülerin vor dem Verwaltungsgericht Regensburg war erfolgreich mit der Begründung, dass ein Grundrecht nicht durch eine Rechtsverordnung, sondern nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann. Die Berufung des Kultusministeriums wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als der höheren Instanz zurückgewiesen und außerdem wurde festgehalten, dass eine Schulentlassung in diesem Fall unverhältnismäßig ist. Trotz des für die Schülerin positiven Urteils wurde ihr weiterhin die Teilnahme am Unterricht verwehrt

      Hui bub!